Staatsrat
Aus WISSEN-digital.de
- bis 1918 in den Staaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen eingerichtete Behörde mit gesetzgeberischer Kraft und Kontrollfunktion.
- in Preußen zwischen 1920 und 1933 die Vertretung der Stände.
- in (ehemaligen) kommunistischen Staaten ein Gremium mit zum Teil weitreichenden Machtbefugnissen, das die Aufgaben eines Staatsoberhauptes wahrnimmt (-nahm), wie z.B. in der ehemaligen DDR, in der E. Honecker Staatsratsvorsitzender war.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |