Partialbruch
Aus WISSEN-digital.de
Teilbruch; ein Bruch mit zusammengesetztem Nenner, der sich nicht in ein Produkt zerlegen lässt. Partialbrüche sind für die Intregation von gebrochen rationalen Funktionen bedeutsam.
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |