Moschusochse

    Aus WISSEN-digital.de

    Verbreitungsgebiet

    Moschusochsen

    Das Verbreitungsgebiet des Moschusochsen erstreckte sich ursprünglich über ganz Nordamerika, beschränkt sich jedoch heute nur noch auf Kanada. Er ist dort bevorzugt in der arktischen Tundra zu Hause.

    Körperbau

    Der Moschusochse erreicht eine Schulterhöhe von bis zu 150 Zentimetern, eine Kopf- Rumpflänge von über zwei Metern und ein Gewicht von über 200 Kilogramm. Das Fell des großen Tieres ist hell- bis dunkelbraun gefärbt und besonders im Winter sehr dicht und lang (bis zu knapp einem Meter). Männliche wie weibliche Tiere tragen Hörner, die von einer Stirnplatte seitwärts vom Kopf abgehen.

    Lebensweise und Fortpflanzung

    Moschusochse, Kopfstudie

    Moschusochsen leben im Sommer in Trupps und kleinen Herden von bis zu zehn Tieren, die im Winter aus 100 oder mehr Tieren bestehen können. Ausgewachsene Stiere leben meist einzelgängerisch.

    Sie ernähren sich von Gräsern, Laub und den Zweigen von Bäumen, fressen aber auch Moose und Flechten - alles was in dieser kargen Gegend zur Verfügung steht.

    Die Brunft der Moschusochsen findet meist im August statt. Die Stiere kämpfen erbittert um die Gunst der Weibchen, indem sie mit ihren Hörnern aufeinander losgehen und ihre Stirnplatten gegeneinander prallen lassen. Während der Brunft verströmen die Männchen zudem einen starken Moschusgeruch, der auf die Weibchen anziehend wirkt.

    Nach einer Tragzeit von acht bis neun Monaten wirft das Weibchen meist ein Jungtier, das bei der Geburt bereits knapp zehn Kilogramm wiegt und das noch bis zu sechs Monate lang gesäugt wird.

    Verteidigung

    Gegen natürliche Feinde setzen sich Moschusochsen zur Wehr, indem die erwachsenen Tiere einen Kreis bilden, in dessen Mitte sich die Jungtiere befinden. So bieten sie den Angreifern so gut wie keine Angriffsfläche und selbst ein ausgewachsener Wolf nimmt es sehr selten mit den imposanten Moschusochsen auf.

    Systematik

    Art aus der Unterfamilie der Ziegenartigen (Caprinae).

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.