Polizei

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch-lateinisch)


    Zweig der staatlichen Verwaltung, der nach Vorschrift und Ermessen die Allgemeinheit und den einzelnen vor drohenden Gefahren schützen sowie öffentliche Ordnung und Sicherheit frei von Störungen halten soll. Das Polizeiwesen in der Bundesrepublik Deutschland ist Ländersache, untersteht den Innenministern und ist unterschiedlich organisiert. Im Gegensatz zum Polizeistaat hat in der Demokratie die Polizei die persönlichen Bereiche weitgehend zu respektieren und ist bei ihrem Handeln streng an das Gesetz gebunden. Die Polizei ist berechtigt, die Personalien einer Person zu prüfen und Gegenstände zu beschlagnahmen, die eine Bedrohung bzw. Gefährdung für den einzelnen oder für die Allgemeinheit darstellen. Zur Festnahme (Verhaftung) muss die Anweisung eines Gerichts vorliegen. Bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. Übertretungen von Verkehrsvorschriften, können Polizeibeamte Verwarnungen aussprechen oder Verwarnungsgelder fordern. Nach ihren Aufgaben werden Vollzugs- und Verwaltungspolizei unterschieden. Vollzugspolizei: Bereitschafts-, Schutz-, Kriminal-, Wasserschutz-, Hafenpolizei, Verwaltungspolizei: Bau-, Gewerbe-, Gesundheits-, Verkehrspolizei und Meldewesen.

    In einigen Ländern gibt es neben der Landespolizei eine kommunale Polizei (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen). Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über Grenzpolizei (Bundesgrenzschutz), Bahnpolizei und Verfassungsschutz, über Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und über das Bundeskriminalamt.

    Bei drohender Gefahr für den Bestand oder die demokratische Ordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung die Polizeikräfte der Länder ihren Weisungen unterstellen (Artikel 91 Grundgesetz).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.