Fotografie (Technik)

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    1. Zusammenfassung aller Verfahren, die durch Strahlung, im eigentlichen Sinne durch Licht des sichtbaren Spektralbereichs, erzeugte dauerhafte Bilder auf Licht empfindlichen Schichten mittels Fotoapparat festhalten. Mit einem Kameraobjektiv, das als optisches System das Licht fokussiert, wird das Motiv auf einen präparierten Bildträger, die lichtempfindliche Schicht, gebannt. Bei Schwarzweißfotografie entsteht ein Negativ, d.h. Hell und Dunkel sind umgekehrt dargestellt. Bei der Farbfotografie werden alle naturgetreu wieder gegebenen Farben aus den drei Grundfarben gebildet. Siehe auch Fotografie (Kunst).
    2. das einzelne Lichtbild, das mittels dem in 1) beschriebenen Verfahren hergestellt wird. Kurz: Foto.


    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.