von Schiffen befahrbares Gewässer. Natürliche Wasserstraßen sind alle Schifffahrtswege in der offenen See, auf Flüssen, Seen sowie in Haff- und Boddengewässern; künstliche Wasserstraßen sind insbesondere Kanäle. Sie werden erforderlichenfalls durch Ausbaggern auf Tiefe gehalten. Nach dem Zweck unterscheidet man Binnen-, See-Wasserstraßen und Seestraßen. See-Wasserstraßen sind Schiffahrtswege mit eindeutigen seitlichen Begrenzungen in See- und Küstengewässern, die mit der offenen See unmittelbar verbunden sind. Die Grenze zur anschließenden Seestraße ist die Linie auf See, wo die Unterhaltungs- und Bezeichnungspflicht der staatlichen Organe des Küstenstaates endet. Seestraßen sind alle Schiffahrtswege auf offener See, deren seitliche Begrenzung meist nicht eindeutig bestimmt sind.