Europäische Atomgemeinschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: EURATOM;

    gegründet durch Vertrag vom 23. März 1957 mit den gleichen Mitgliedern wie die Montanunion, hat EURATOM die Unterstützung der zivilen Nutzung von Kernenergie sowie die Entwicklung der Kernindustrie zur Aufgabe. Die Gemeinschaft fördert die Forschung in gemeinsamen Atomforschungsinstituten, stellt einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz auf und reguliert und kontrolliert den Handel mit Erzen und Kernbrennstoffen sowie deren friedliche Verwendung.

    Seit 1967 ist EURATOM mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in den Europäischen Gemeinschaften (EG; seit 1993: Europäische Union, EU) verbunden.

    Organe

    EURATOM-Kommission: besteht aus fünf Mitgliedern, die für vier Jahre von den Länderregierungen ernannt werden; sie unterbreitet Vorschläge und trifft in eigener Zuständigkeit Entscheidungen.

    EURATOM-Rat: aus Regierungsvertretern der Länder gebildet, stimmt die Tätigkeit der Atomgemeinschaft und der Mitgliedsstaaten aufeinander ab.