Aktiengesellschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: AG;

    Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft nach § 1 Aktiengesetz mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, deren Inhaber (Aktionäre) den Gesellschaftsgläubigern nur mit ihrem Anteil haften.

    Das Grundkapital der AG muss mindestens 50 000 Euro betragen. Die AG erlangt Rechtsfähigkeit durch den Eintrag ins Handelsregister.

    Vorstand (Leitung des Unternehmens), Aufsichtsrat (Überwachung des Vorstands) und Hauptversammlung (Interessen der Aktionäre) stellen die Organe der Aktiengesellschaft dar.

    Die jährliche Hauptversammlung der Aktionäre bestellt den Verwaltungs- (Aufsichts-) Rat, genehmigt die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns, entlastet die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, bestellt den Abschlussprüfer, beschließt Satzungsänderungen, trifft Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und kann die Auflösung der Gesellschaft veranlassen.