Deutscher Wetterdienst

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: DWD;

    1953 durch den Zusammenschluss der verschiedenen deutschen Wetterdienste auf der Basis eines Bundesgesetzes gegründeter Dienst mit Sitz in Offenbach. Der Deutsche Wetterdienst untersteht dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Aufgabenfelder sind die meteorologische Sicherung der zivilen Luftfahrt sowie der Seeschifffahrt und Landwirtschaft, die Wetterpräsentation in den Medien, Klima- und Umweltberatung, Medizin-Meteorologie (Kurort-Klimatologie, Immissionsanalyse u.a.), Hydrometeorologie (Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz u.a.) und Wettervorhersagen für Kunden in den Bereichen Straßenverkehr, Tourismus, Veranstaltungen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.