Deutscher Wetterdienst
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: DWD;
1953 durch den Zusammenschluss der verschiedenen deutschen Wetterdienste auf der Basis eines Bundesgesetzes gegründeter Dienst mit Sitz in Offenbach. Der Deutsche Wetterdienst untersteht dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Aufgabenfelder sind die meteorologische Sicherung der zivilen Luftfahrt sowie der Seeschifffahrt und Landwirtschaft, die Wetterpräsentation in den Medien, Klima- und Umweltberatung, Medizin-Meteorologie (Kurort-Klimatologie, Immissionsanalyse u.a.), Hydrometeorologie (Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz u.a.) und Wettervorhersagen für Kunden in den Bereichen Straßenverkehr, Tourismus, Veranstaltungen.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |