Konsumtion

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Verbrauch (von Konsumgütern).
    1. Aufzehrung einer begangenen Straftat durch eine andere; so wird z.B. Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch) durch den Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch) konsumiert.