Immobilien
Aus WISSEN-digital.de
unbewegliche Sachen; Begriff für alle Sachen, zu deren wesentlichen Eigenschaften die Unveränderlichkeit des örtlichen Standpunkts gehört; ihnen ist ein gesonderter Teil des Sachenrechts gewidmet. Es handelt sich insbesondere um Grundstücke und Häuser, rechtlich weitgehend gleichgestellt sind ihnen Schiffe, Flugzeuge und grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbaurecht.
Ggs. zu: Mobilien
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |