Überfall

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    1. tätlicher Angriff auf eine Person mit oder ohne Körperverletzung, wird strafrechtlich verfolgt (vgl. § 224 Strafgesetzbuch).
    2. zivilrechtliche Bezeichnung für über eine Grundstücksgrenze auf ein Nachbargrundstück gefallene Früchte eines Baumes oder Strauches (vgl. § 911 Bürgerliches Gesetzbuch).