Republikflucht

    Aus WISSEN-digital.de


    die in der DDR verwendete Bezeichnung für das illegale Verlassen des Landes oder das Verbleiben im Ausland bei legaler Ausreise; 1957 zum Straftatbestand erklärt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht; 1979 Erhöhung des Strafmaßes auf bis zu acht Jahre; in den 1980er Jahren wurden jährlich 1 500 bis 2 000 Menschen wegen Republikflucht verurteilt.