Richter (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
Judikativ-Beamter, der die Rechtsprechungsfunktion der Gerichte ausfüllt. In aller Regel vom Staat auf Lebenszeit ernannt, nicht absetzbar. Im deutschen Rechtsstaat gilt die richterliche Unabhängigkeit: In der Bundesrepublik Deutschland sind die Richter von der Legislative und Exekutive weitestgehend unabhängig (Gewaltenverschränkung), aber dem Gesetz unterworfen. Neben den Berufsrichtern gibt es ehrenamtliche Richter: Schöffen (keine Juristen, ehrenamtliche Tätigkeit), vgl. § 1 des Deutschen Richtergesetzes.
Art 92 GG: "Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt."
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |