Waage (Werkzeug)

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    Instrument zur Gewichtsbestimmung. Hebelwaagen haben einen horizontalen Waagbalken auf einer Mittelschneide; Brücken- oder Dezimalwaagen besitzen mehrere ungleicharmige Balken; Laufgewichtswaagen (Schnellwaagen) haben einen ungleicharmigen Hebelarm mit beweglichem und unveränderlichem Gewicht; die Neigungswaage (Briefwaage) verfügt über einen ungleicharmigen Winkelhebel mit festem unveränderlichem Gewicht. Hydraulische Waagen (Senkwaage, Aräometer) arbeiten mit Flüssigkeitsverdrängung. Die Federwaage misst mittels des durch Belastung verursachten Veränderung der Federlänge.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.