Völkerrecht
Aus WISSEN-digital.de
die Gesamtheit der Normen, Gesetze und Verträge, die die internationalen Beziehungen zwischen Staaten bzw. zwischen Staaten und anderen Rechtsträgern regeln.
Das Völkerrecht basiert auf Gewohnheitsrecht, Vereinbarungen zwischen souveränen Staaten und allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die sich historisch entwickelt haben. Die wichtigsten Normen des Völkerrechts entstehen durch Verträge, wie die Menschenrechtskonvention, die Charta der Vereinten Nationen u.a. Entscheidungen der internationalen Gerichte und der Völkerrechtswissenschaft tragen zur Entwicklung anerkannter Grundsätze bei. Im Völkerrecht existiert nicht wie innerhalb eines Staates eine Instanz, welche verbindliche Normen fest- und durchsetzen und Rechtsverletzungen durch Bestrafung ahnden kann.
Das Völkerrecht zerfällt in Friedensrecht (siehe Frieden), Kriegsrecht und Neutralitätsrecht; daneben unterscheidet man unter anderem das Vertragsrecht, das Recht internationaler Zusammenarbeit und Organisation, Gesandtschafts- und Konsularrecht, die Menschenrechte, das Fremdenrecht, das Seerecht und das Recht der internationalen Gerichtsbarkeit.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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