Strafprozessordnung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: StPO;

    seit 1877 in Kraft; bis heute oft überarbeitet und verändert, deshalb am 7.4.1987 neu bekannt gegeben; zuletzt geändert am 20.12.2001; regelt die Rechtsverhältnisse im Strafverfahren.

    Verfahrensweg des Strafprozesses: Vorverfahren (Ermittlung und Voruntersuchung), Eröffnungs- oder Zwischenverfahren (Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens, unter Umständen Erlass eines Strafbefehls) und das Hauptverfahren (Hauptverhandlung, Rechtsmittelverfahren und Urteil).

    Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft vertreten. Die rechtlichen Interessen des Angeklagten werden in der Regel von einem Verteidiger vertreten. In einem Strafprozess ausgesprochene Urteile können gegebenenfalls durch die Rechtsmittel der Berufung oder Revision angefochten werden.