Flugsicherung

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    System, mit dessen Hilfe vom Boden aus der Luftraum überwacht und die Bewegungen der Luftfahrzeuge in ihm gelenkt werden mit dem Hauptziel, Zusammenstöße zu vermeiden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Flugsicherung der Bundesanstalt für Flugsicherung (BfS) übertragen, international wird sie durch die IATA geregelt.

    Die Führer von Luftfahrzeugen haben den Anweisungen der Fluglotsen Folge zu leisten, denen eine Vielzahl technischer Einrichtungen zur Verfügung steht. Die Flugzeuge werden mithilfe von Radaranlagen geortet und verfolgt. Per Sprechfunk und automatisierten funktechnischen Verfahren korrespondieren Lotsen und Bodenstationen mit den Piloten und ebenfalls selbsttätigen Bordanlagen. Der gesamte Luftraum ist vertikal und horizontal gegliedert und in Kontrollbezirke und so genannte Fluginformationsgebiete unterteilt. Die Luftfahrzeuge bewegen sich meist auf definierten Luftstraßen, wobei die Flugsicherung für ihre horizontale und vertikale Staffelung sorgt. Ausgenommen von der Flugsicherung sind Lufträume geringer Höhe, soweit sie nicht in der Nähe eines Flughafens liegen und nicht vom kontrollierten Verkehr berührt werden.

    Voraussetzung jeglicher Flugsicherung ist, dass die Luftfahrzeuge so ausgerüstet sind, dass sie von ihren Piloten entsprechend der von der Flugsicherung genehmigten Flugpläne und nach den Anweisungen der Fluglotsen navigiert werden können.

    Weblinks

    Deutsche Flugsicherung

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.