Beschwerde

    Aus WISSEN-digital.de

    Rechtsmittel gegen Verfügungen und Beschlüsse eines Gerichts (Zivil- und Strafrecht) oder einer Verwaltungsbehörde. Die Beschwerde wird durch Einreichung der Beschwerdeschrift beim nächsthöheren Gericht eingelegt. Gegen die Entscheidung der Beschwerde kann eine weitere Beschwerde eingelegt werden. Es gelten besondere Regeln für die sofortige Beschwerde. Diese sind an eine Frist gebunden.

    Ein weiterer Fall der Beschwerde ist die Verfassungsbeschwerde.

    Außergerichtliche Beschwerde (§ 171 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz), die Beschwerde eines Beamten gegen seinen Vorgesetzten oder einen anderen Beamten (Dienstaufsichtsbeschwerde).

    Im Steuerrecht ist die Beschwerde gegen eine Verfügung möglich, gemäß § 349 Abgabenordnung.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.