Enterbung

    Aus WISSEN-digital.de

    Ausschließung eines gesetzlichen Erben (Abkömmlinge, Eltern und Ehegatte des Erblassers) von der Erbfolge durch den Erblasser aufgrund Testaments oder Verfügung im Erbvertrag. Der gesetzliche Erbe ist aber dann pflichtteilberechtigt.

    Die Voraussetzungen der Pflichtteilerbunwürdigkeit eines Abkömmlings sind in den §§ 2333 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Gründe für die Pflichtteilerbunwürdigkeit: Verbrechen der Erben gegenüber dem Erblasser oder einer ihm nahe verbundenen Person, Verletzung der familienrechtlichen Pflichten (Unterhaltspflicht), ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel; der Enterbungsgrund muss im Testament angegeben sein.

    Kalenderblatt - 26. April

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