Grundgesetz

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    Abk.: GG;

    Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Im Grundgesetz sind die Grundrechte (Artikel 1-19) und die Festlegung der Staatsform als demokratischer und sozialer Bundesstaat (Artikel 20), die auf der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Garantie der Grundrechte basiert, enthalten. Die darauf folgenden Artikel (21-146) regeln das Verhältnis von Bund und Ländern, die Rolle der Verfassungsorgane u.a. Verfassungsänderungen wurden seit 1949 mehrfach durchgeführt, so z.B. auf Grund der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990. Die Grundgesetzänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Das Grundgesetz ist die oberste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.