De jure

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: de iure, "von Rechts wegen")

    die De-jure-Anerkennung neuer Staaten erfolgt durch ausdrückliche Erklärung und Aufnahme diplomatischer Beziehungen im Gegensatz zur De-facto-Anerkennung (z.B. nur Handelsbeziehungen).

    Ggs. zu: de facto