Beitragsbemessungsgrenze

    Aus WISSEN-digital.de

    für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung maßgebliche Obergrenze der Löhne und Gehälter aller Pflichtversicherten, wird für die Rentenversicherung jährlich, für die Arbeitslosenversicherung nach Bedarf neu festgesetzt. Das Arbeitsentgeld, das diese Grenze übersteigt, wird nicht in die Berechnung des Beitrages mit einbezogen.