Volksbegehren

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Volksinitiative, Volksanregung;

    Antrag auf einen Volksentscheid, bei dem sich die Wahlberechtigten in bei den Gemeinden ausliegende Listen eintragen; bei Erreichen einer Mindestzahl von Eintragungen (Quorum) ist das zu Stande gekommene Volksbegehren zur Volksabstimmung (Volksentscheid) zu stellen. Volksbegehren existieren in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Landesebene; auf Kommunalebene als Bürgerbegehren; eine bundesweite Entsprechung existiert nicht. Siehe auch Volksabstimmung.