Europarat

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    auch: Straßburger Versammlung;

    lockere Organisation von 46 europäischen Staaten (d.h. alle europäischen Staaten außer Monaco und Weißrussland), die Türkei und drei vorderasiatischen Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Georgien), die zum Zweck der Zusammenarbeit der Staaten in wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Fragen 1949 gebildet wurde. Sie ist das erste praktische Ergebnis der z.T. auf die Paneuropa-Idee Coudenhove-Kalergis zurückgehenden Paneuropa-Bewegung, die den politischen Zusammenschluss Europas anstrebt. Sitz der Organisation ist Straßburg.

    Sie ist gegliedert in Ministerausschuss (der Außenminister) und Beirat, Versammlung (der Abgeordneten aus den Ländern, auch aus den Oppositionsparteien), die ihre satzungsgemäße Abhängigkeit vom Ministerrat zu überwinden und die gesetzgeberische Gewalt eines echten, aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Europäischen Parlaments zu erlangen sucht. Da sowohl Verteidigungsfragen wie auch Fragen, welche die Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten berühren, außerhalb der Diskussion stehen, beschränken sich die Beratungen auf allgemeine Probleme der Politik, Wirtschaft, Kultur usw. Mitglieder der Organisation können alle europäischen Staaten werden, die als Rechtsstaaten anerkannt sind und die Menschenrechte garantieren.

    1950 wurde die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet; 1954 die Europäische Kulturkonvention und 1955 die Konvention über Niederlassungsrechte.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.