Reichstag

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    Allgemein ein Repräsentativorgan mit legislativer Funktion. In einigen Staaten historisch, in anderen noch heute gültiges Organ.


    In Deutschland die Versammlung der Reichsstände wie der Kurfürsten, anderer weltlicher und geistlicher Fürsten, Grafen, adliger Herren und Reichsstädte. Er tagte 1663-1806 ständig in Regensburg und war später die Volksvertretung im Norddeutschen Bund (1866-1871) und im Deutschen Reich (1871-1945). Ohne Rechte und Befugnisse bestand er während des Nationalsozialismus (1933-1945). Das Reichstagsgebäude in Berlin ist seit 1999 ist es wieder Sitz des Parlaments, trägt aber jetzt den Namen Deutscher Bundestag im Reichstag.

    Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (bis 1806)

    Hervorgegangen aus der seit dem 12. Jh. auf königlichem Einberufungsrecht und Lehnspflicht begründeten Versammlung der Reichsfürsten in Form unperiodischer Hoftage. Erst im Zuge der Reichsreformbestrebungen seit 1485 Entwicklung einer geschlossenen Körperschaft der Reichsstände, zusammengesetzt aus Kurfürsten und Fürsten (später ergänzt durch Grafen und Freiherren mit Reichsstandschaft). Zunächst noch ohne die Reichsstädte, die erst 1489 die Reichsstandschaft erhielten und als Kollegium im Reichstag - jedoch ohne Stimmrecht - erschienen. 1489 wurde auch die Form der Beratungen festgelegt. Erst 1648 erhielten auch die Reichsstädte Stimmrecht und gleichzeitig das Majoritätsprinzip.

    Der Reichstag setzte sich aus drei Kollegien zusammen: dem Kurkolleg, dem Fürstenkolleg der geistlichen und weltlichen Fürsten und Herren und den Reichsstädten.

    In Glaubenssachen gab es nur Verhandlungen zwischen dem Corpus catholicorum und dem Corpus evangelicorum. Der Reichstag arbeitete in Ausschüssen (= Reichsdeputationen) und fasste die Beschlüsse in den Reichstagsabschied. Der Reichstag bildete seit der Reichsreform die letzte lockere Zusammenfassung von Territorien und Reich, zeigte Ansätze zu ersten verfassungsmäßigen Einrichtungen, setzte aber den Zwang zum periodischen Zusammentreten nicht durch. Seit 1663 sank er als "immerwährender Reichstag" mit Sitz in Regensburg zu einem ständigen Gesandtenkongress herab, mit gewissen Befugnissen in der Gesetzgebung, Besteuerung und auswärtigen Politik. 1806 wurde der Reichstag aufgelöst.

    Reichstag im Norddeutschen Bund (1867-1871)

    Der Reichstag bildete im Norddeutschen Bund zusammen mit dem Bundesrat die Legislative. Die Mitglieder des Reichstags wurden durch eine allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahl gewählt.

    Reichstag im Kaiserreich (1871-1918)

    Verfassungsmäßige, mehr konstitutionelle als parlamentarische Institution des Bismarck-Reiches, beruhend auf allgemeinen Wahlen, zusammengesetzt aus 397 Abgeordneten für einen jeweiligen Zeitabschnitt von 3 und seit 1888 von 5 Jahren. Der Reichstag beließ dem Bundesrat (als dem eigentlichen Träger der Reichsgewalt), dem Kaiser und Kanzler volle Unabhängigkeit, besaß Mitwirkungsrecht bei der Gesetzgebung, aber keine Vollziehungsgewalt. Er war hauptsächlich als Kontrollorgan für die Regierung gedacht.

    Reichstag der Weimarer Republik (1919-1933)

    Träger der Reichsgewalt und Vertretung des ganzen Volkes, gewählt für jeweils vier Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach Verhältniswahlrecht, ausgestattet mit dem Recht zur Gesetzgebung und Finanzbewilligung, der Entscheidungsgewalt über Staatsverträge (Kriegserklärungen und Friedensabschlüsse) und dem Recht des Vertrauensvorbehaltes gegenüber der Regierung. Der Reichstag konnte nur durch den Reichspräsidenten aufgelöst werden.

    Reichstag des nationalsozialistischen Staates

    Unter formeller Beibehaltung des Wahlrechts fast ausschließlich durch Nationalsozialisten vertretene Volksabordnung ohne demokratische Kontrollbefugnis (Bundestag, Grundgesetz), Akklamationsinstrument. Die letzte Sitzung fand am 26. April 1942 statt.