Geldwäsche

    Aus WISSEN-digital.de

    das Einbringen von Gewinnen in den Wirtschaftskreislauf, die durch Straftaten eingenommen wurden; z.B. Gelder aus dem Handel mit Rauschmitteln. In Deutschland seit 1992 strafbar.

    Die Verdachtsgrenze liegt bei 15 000 Euro; bei darüber hinaus gehenden Bareinzahlungen sind Banken verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen und im Verdachtsfall Anzeige zu erstatten, um so die Geldwäsche zu erschweren. Ende 2001 wurde die verschärfte EU-Geldwäsche-Richtlinie beschlossen (Billigung durch den deutschen Bundesrat 21.6.2002). Nach ihr sind nicht nur Banken verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche die Behörden zu informieren, sondern auch Rechtsanwälte (die in diesem Fall von ihrer Schweigepflicht entbunden werden), Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Kunsthändler und Spielcasinos.