GEMA
Aus WISSEN-digital.de
Abk. für: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte,
vermittelt gewerbsmäßig urheberrechtlich geschützte Werke der Tonkunst zur öffentlichen Aufführung und zur Vervielfältigung durch Tonträger; zieht die Aufführungstantiemen ein und zahlt sie an in Deutschland lebende Komponisten und Verleger aus.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |