Beglaubigung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Verifizierung von Unterschriften und Urkunden gemäß

    § 129 BGB; in der Zuständigkeit der Notare und der Polizei. Sie ist Zeugnis über die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden und über den Zeitpunkt der Ausstellung.

    1. der Akt, durch den der Absendestaat seinen diplomatischen Vertreter beim Empfangsstaat einführt. Mit der Entgegennahme des Beglaubigungsschreibens ist der Gesandte anerkannt.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.