Volksgerichtshof

    Aus WISSEN-digital.de

    von 1934 bis 1945 bestehendes nationalsozialistisches Sondergericht zur Aburteilung von "Hoch- und Landesverrat" und anderen politischen Delikten. Es diente als Mittel zur Verfolgung und Terrorisierung politischer Gegner des Nationalsozialismus und verurteilte Mitglieder der Widerstandsbewegung (siehe Widerstand, deutscher) in großer Zahl zum Tode. Gegen Urteile des Volksgerichtshof konnte keine Berufung eingelegt werden, die Verhandlungsführung verstieß in entscheidenden Punkten gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Besonders unter dem Präsidenten Roland Freisler (1942-45) degenerierten die Prozesse vollends zu reinen Schauprozessen.